Sachausstattung, Hilfsmittelerprobung und -versorgung
Die Ausstattung erfolgt grundsätzlich nach individueller Bedarfslage.
Unterschied zwischen Sachausstattung und Hilfsmitteln
Man unterscheidet zwischen der Sachausstattung (einschließlich Baumaßnahmen) und den Hilfsmitteln.
Zur Sachausstattung gehören u. a. Schülertisch, Stuhl und Arbeitsplatzleuchte. Die Sicherung der notwendigen Kabel für technische Geräte und Möglichkeiten zur Abdunkelung sind Baumaßnahmen. Die Finanzierung der sächlichen Ausstattung (inklusive Baumaßnahmen) fällt in den Aufgabenbereich des Schulträgers. Die Arbeitsplatzleuchte wird nicht von allen Schulträgern bezahlt und muss dann bei der Krankenkasse beantragt werden.
Zu den Hilfsmitteln gehören u. a. optische Hilfsmittel wie Lupe, Monokular und technische Hilfsmittel wie Lesegerät. Für diese ist in der Regel die Krankenkasse der entsprechende Kostenträger.
Aufgaben im Bereich der Sachausstattung und Hilfsmittelversorgung
Zu den wesentlichen Aufgaben im Bereich der Sachausstattung und Hilfsmittelversorgung gehören:
- Beratung bezüglich notwendiger Hilfsmittel und Sachausstattung
- Organisation von Terminen zur Hilfsmittelerprobung mit entsprechenden Firmen oder Begleitung der Familie zu Hilfsmittelausstellungen
- Hilfsmittelerprobung mit dem*der Schüler*in, zumeist in Anwesenheit der Eltern, der Lehrkraft vor Ort bzw. der Schulleitung
- Unterstützung der Eltern bzw. der Schulleitung beim Besorgen der notwendigen Unterlagen sowie der Beantragung
- Verfassen von Stellungnahmen für die Beantragung
- Unterstützung bei Widersprüchen etc.
- Unterstützung bei der Einführung in den Umgang mit den Hilfsmitteln bzw. der Sachausstattung bzw. persönliche Anleitung des*der Schüler*in
- Vertiefung des Umgangs während der Unterrichtsmitwirkung bzw. der Einzelförderung
Dazu kommen „alltägliche Hilfen“ wie vergrößerte Lineaturen, Vergrößerungskopien, Modifikation eines Geodreiecks, Austesten verschiedener Zirkel.
Sachausstattung für Schüler*innen mit einer Sehbehinderung
- höhen- und neigungsverstellbarer Tisch
- höhenverstellbarer Stuhl, ggf. höhenverstellbarer Drehstuhl auf Rollen rutschfeste Unterlage
- Arbeitsplatzleuchte (Lichtfarbe muss vorher ausgetestet werden)
- Beispiel einer Sachausstattung eines Schülers mit hochgradiger Sehbehinderung
Sachausstattung für Schüler*innen mit einer Blindheit
- höhenverstellbarer Einzeltisch (größere Tiefe) und ein normaler Schülertisch über Eck
- höhenverstellbarer und drehbarer Stuhl
- rutschfeste Unterlage für den Tisch
- ggf. zusätzlicher Schrank (abschließbar) für die Lagerung der Punktschriftmaschine und der platzintensiven Materialien
- ggf. Punktschriftdrucker mit Schallschluckhaube, wenn dieser nicht von der Krankenkasse getragen wird
- Schwellfuser
Hilfsmittel für Schüler*innen mit einer Sehbehinderung
- Lupe
- Monokular
- iPad mit diversem Zubehör
- zwei Lesegeräte:
für die Schule: meist Zweikamerasystem (Nähe und Ferne), höhenverstellbarer Schülertisch mit Steckdose, zusätzlich zum o.g. Schülertisch
für zu Hause: Einkamerasystem (nur Nähe) auf höhenverstellbarem Tisch - mobiles Lesegerät-System als Alternative, das meist erst Schüler*innen in weiterführenden Schulen nutzen