Atteste
Am dritten Tag sollte in der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Attestpflicht besteht bei Abwesenheit Ihres Kindes unmitttelbar vor und nach den Ferien (letzter Schultag vor den Ferien, erster Schultag nach den Ferien)!
Am dritten Tag sollte in der Schule eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Attestpflicht besteht bei Abwesenheit Ihres Kindes unmitttelbar vor und nach den Ferien (letzter Schultag vor den Ferien, erster Schultag nach den Ferien)!