Beurlaubung
Bei Beurlaubungen für einen oder mehrere Tage wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrer*innen, die die Beurlaubung mit der Schulleitung abstimmen. Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung durch die Schulleitung nur ausnahmsweise erteilt werden. Wichtige Gründe dafür können z.B. ein medizinisch erforderlicher Krankenhausenthalt oder familiäre Anlässe (etwa Hochzeiten, Todesfall) sein. Kein Beurlaubungsgrund ist eine Urlaubsreise, die bereits in der Schulzeit beginnt!