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Mädchen mit Brille, Daumen hoch

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen

1. Woran erkennen Sie, dass eine Sehschädigung vorliegen könnte?

  • verringertes Sehvermögen (nahes Herannehmen)
  • Augenzittern
  • Schielen
  • Kopfzwangshaltung
  • Ungeschicklichkeiten
  • häufiges Blinzeln
  • Zukneifen eines oder beider Augen
  • Orientierungsprobleme
  • Probleme beim Ballfangen
  • Leseunlust
  • Konzentrationsprobleme
  • Lichtempfindlichkeit
  • Doppelbilder
  • Augenschmerzen
  • Probleme beim Abschreiben von der Tafel

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2. Wie erfolgt die Aufnahme in den "Gemeinsamen Unterricht"?

Nach wie vor ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs die Grundlage für die Aufnahme in den Gemeinsamen Unterricht. Ein Antrag kann vor der Einschulung bzw. während des Schulbesuchs gestellt werden durch

  • die Eltern (über die gewünschte bzw. zuständige Schule)
  • die zuständige Schule (nach vorheriger Information der Eltern).

Ein Lehrer der allgemeinen Schule sowie der Förderschule des zu vermutenden Förderschwerpunktes schreiben gemeinsam - beauftragt durch die Schulaufsicht - ein sonderpädagogisches Gutachten, dass die Basis für eine Entscheidung über

  • den sonderpädagogischen Förderbedarf
  • den Förderschwerpunkt (bzw. die Förderschwerpunkte)
  • den Förderort

darstellt. Zusätzlich bedarf es der Zustimmung des Schulträgers und die sächlichen und personellen Voraussetzungen müssen gegeben sein.

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3. Welche Aufgabenbereiche der Beratung und Unterstützung ergeben sich im "Gemeinsamen Unterricht"?

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4. Welche Vorteile des "Gemeinsamen Unterrichts" sind zu erwarten?

  • Verbleib in der gewohnten Umgebung
  • gemeinsames Lernen von Kindern/Jugendlichen mit und ohne Behinderung
  • Erhalt von bestehenden Freundschaften
  • kurzer Schulweg
  • i.d.R. umfangreiches Wissen über die Behinderung und ihre Folgen

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5. Mit welchen Erschwernissen im "Gemeinsamen Unterricht" ist zu rechnen?

  • Förderschullehrer/in ist nur begrenzte Stundenanzahl da
  • nicht selten Sonderrolle durch Hilfsmittel, Nachteilsausgleich, etc.
  • mit zunehmenden Schulbesuchsjahr hohes Arbeitstempo und Schulstress

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6. Nachteilsausgleich - was heißt das für sehgeschädigte Schülerinnen und Schüler?

Sehgeschädigte Kinder und Jugendliche, die die allgemeine Schule besuchen, haben es aufgrund ihres verringerten Sehvermögens in der Regel weit aus schwer als ihre Mitschülerinnen und Mitschüler. Um durch die Behinderung bedingte Erschwernisse ausgleichen zu können, steht den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen der Nachteilsausgleich zu. Die Maßnahmen richten sich nach Art und Ausmaß der visuellen Einschränkungen und werden mit dem Schüler/innen, den unterrichtenden Lehrer/innen sowie den Eltern abgesprochen und aktuellen Gegebenheiten angepasst. Dazu gehören u.a.:

  • Verlängerung der Arbeitszeiten bei Klassenarbeiten, Klausuren, Prüfungen und dgl.
  • Bereitstellen und Einsatz sehbehindertenspezifischer Hilfsmittel, wie z.B. Computer, spezielle Lineaturen, Vergrößerungen

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7. Wie sind wir zu erreichen?

LVR-Karl-Tietenberg-Schule
Förderschwerpunkt Sehen
Lärchenweg 23
40599 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 999 577 4
Mail: rfsse-duesseldorf@lvr.de

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8. Wo finde ich weitere Informationen?

www.isar-projekt.de

www.lvr.de/de/nav_main/schulen/integrativerunterricht/integrativerunterricht_1.html

www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/schule/grundschule_foerderschule/index.jsp

www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Integration/index.html

www.reineckerreha.com/de

www.optelec.de

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