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Mädchen mit Brille, Daumen hoch

Rahmenbedingungen

Was sind die Rahmenbedingungen im "Gemeinsamen Lernen"?

  • Der Abordnungsumfang im Förderschwerpunkt Sehen beträgt in der Regel bei Sehbehinderung 3,5 und bei Blindheit 4,6 Lehrerstunden pro Woche.
  • Die Zeiteinteilung der Lehrkraft für Sonderpädagogik variiert: Die GL-Lehrkraft legt Tag und Stunden in Absprache mit der Schule für die Beratung und Unterstützung fest.
  • Die Orte der Beratung sind hauptsächlich in der Schule und je nach Alter und Bedarf auch zu Hause oder in anderen Einrichtungen wie in der Augenarztpraxis oder beim Optikerfachgeschäft.
  • Vor Ort teilt es sich meist wie folgt auf:
    - 1 bis 2 Stunden unterrichtimmanente Mitwirkung
    - 1 bis 2 Stunden Einzelförderung à alternativ oder ergänzend zum regulären Unterricht
  • Bei Schüler*innen mit mehreren Förderschwerpunkten oder Blindheit ist in der Regel eine Schulassistenz notwendig, welche die gesamte Unterrichtszeit begleitet.
  • Transparenz und Kooperation sind die Basis der Beratung und Unterstützung. Transparenz bedeutet u. a., dass alle unterrichtende Lehrkräfte sowie die Mitschüler*innen über das „Gemeinsame Lernen“ mit einem Kind mit einer Sehschädigung informiert werden. Erfolgreiches Lernen erfordert die intensive Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und der Lehrkraft für Sonderpädagogik.