Rahmenbedingungen
Was sind die Rahmenbedingungen im "Gemeinsamen Lernen"?
- Der Abordnungsumfang im Förderschwerpunkt Sehen beträgt in der Regel bei Sehbehinderung 3,5 und bei Blindheit 4,6 Lehrerstunden pro Woche.
- Die Zeiteinteilung der Lehrkraft für Sonderpädagogik variiert: Die GL-Lehrkraft legt Tag und Stunden in Absprache mit der Schule für die Beratung und Unterstützung fest.
- Die Orte der Beratung sind hauptsächlich in der Schule und je nach Alter und Bedarf auch zu Hause oder in anderen Einrichtungen wie in der Augenarztpraxis oder beim Optikerfachgeschäft.
- Vor Ort teilt es sich meist wie folgt auf:
- 1 bis 2 Stunden unterrichtimmanente Mitwirkung
- 1 bis 2 Stunden Einzelförderung à alternativ oder ergänzend zum regulären Unterricht - Bei Schüler*innen mit mehreren Förderschwerpunkten oder Blindheit ist in der Regel eine Schulassistenz notwendig, welche die gesamte Unterrichtszeit begleitet.
- Transparenz und Kooperation sind die Basis der Beratung und Unterstützung. Transparenz bedeutet u. a., dass alle unterrichtende Lehrkräfte sowie die Mitschüler*innen über das „Gemeinsame Lernen“ mit einem Kind mit einer Sehschädigung informiert werden. Erfolgreiches Lernen erfordert die intensive Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und der Lehrkraft für Sonderpädagogik.