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Mädchen mit Brille, Daumen hoch

Was ist "Gemeinsames Lernen" (GL)?

Was bedeutet "Gemeinsames Lernen" (GL)?

  • Im „Gemeinsamen Lernen“ werden Schüler*innen mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam in einer Klasse entsprechend ihren Voraussetzungen an einer wohnortnahen allgemeinbildenden Schule unterrichtet. Oft wird „Gemeinsames Lernen (GL)“ auch als „schulische Inklusion“ oder veraltet als „Gemeinsamer Unterricht (GU)“ bezeichnet.
  • Für Schüler*innen mit Sinnesschädigung gibt es auch - nach Rücksprache mit der Schule – die sogenannte „Einzelinklusion“, auch wenn es sich nicht um eine Schule des Gemeinsamen Lernens handelt.
  • Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik fährt regelmäßig zur Schule des Kindes/Jugendlichen, berät und unterstützt stundenweise den*die Schüler*in, die Eltern und die Kolleg*innen sowie alle weiteren vor Ort involvierten Personen sowohl in der Schule als auch im häuslichen Umfeld. Voraussetzung dafür ist ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Sehen (AO-SF).
  • Liegt aktuell kein festgestellter Unterstützungsbedarf, aber dennoch Auffälligkeiten im Sehen vor, beraten wir punktuell und nach Bedarfslage.