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Mädchen mit Brille, Daumen hoch

Bildungsziel

Sonderpädagogische Förderung in Erziehung und Unterricht

Der Unterricht bei sehgeschädigten Schüler*innen orientiert sich außer an den Richtlinien für den Förderschwerpunkt Sehen an den Richtlinien und Lehrplänen der allgemeinen Schulen und gegebenenfalls an den Richtlinien anderer Förderschwerpunkte. Die Schüler*innen mit ihren Sehschädigungen und ihre derzeitigen und zukünftigen Lebenssituationen sind Mittelpunkt des erzieherischen und damit des unterrichtlichen Geschehens.

Die Lernausgangslage von blinden und sehbehinderten Schüler*innen ist in Bezug auf den individuellen Umgang mit den unterschiedlichen Ausprägungen von Sehschädigungen und bezogen auf die verschiedenen Entwicklungsbereiche heterogen. Die Bedürfnisse, Erfahrungen und Ansprüche sehgeschädigter Schüler*innen erfordern eine handlungsorientiert ausgerichtete Förderung auf der Basis differenzierter und individualisierter Zielsetzungen und Methoden.

Zu den wesentlichen Prinzipien des Unterrichts bei sehgeschädigten Schüler*innen zählen:

  • Lernen mit allen Sinnen
  • Seherziehung
  • Lernen durch Bewegung
  • Orientierung und Mobilität
  • Lebenspraktische Fertigkeiten
  • Begriffsbildung und kognitives Lernen
  • Exemplarisches Lernen
  • Identität und Soziale Kompetenz

Bildungsziel

Unterricht und Erziehung wie auch alle schulischen und außerunterrichtlichen Fördermaßnahmen sind darauf ausgerichtet, den sehgeschädigten Schüler*innen in ihrer individuellen Eigenart so zu fördern, dass sie Selbständigkeit für ihre persönliche Lebensgestaltung erlangen, Mobilität und Orientierungsfähigkeit gewinnen und befähigt werden, am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.