Unterschied zwischen Sachausstattung und Hilfsmitteln
Unterschied zwischen Sachausstattung und Hilfsmitteln
Man unterscheidet zwischen der Sachausstattung (einschließlich Baumaßnahmen) und den Hilfsmitteln.
Zur Sachausstattung gehören u. a. Schülertisch, Stuhl und Arbeitsplatzleuchte. Die Sicherung der notwendigen Kabel für technische Geräte und Möglichkeiten zur Abdunkelung sind Baumaßnahmen. Die Finanzierung der sächlichen Ausstattung (inklusive Baumaßnahmen) fällt in den Aufgabenbereich des Schulträgers. Die Arbeitsplatzleuchte wird nicht von allen Schulträgern bezahlt und muss dann bei der Krankenkasse beantragt werden.
Zu den Hilfsmitteln gehören u. a. optische Hilfsmittel wie Lupe, Monokular und technische Hilfsmittel wie Lesegerät. Für diese ist in der Regel die Krankenkasse der entsprechende Kostenträger.