Welche Maßnahmen der Beratung und Unterstützung bieten wir an?
- Festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sehen: Eine Lehrkraft für Sonderpädagogik fährt regelmäßig zur Schule des Kindes/Jugendlichen.
- Kein festgestellter Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sehen, aber dennoch Auffälligkeiten im Sehen vor: Wir beraten punktuell und nach Bedarfslage.
- Aufgehobener Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sehen, aber das Kind zeigt weiterhin Auffälligkeiten im Sehen: Wir beraten punktuell und nach Bedarfslage.