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Mädchen mit Brille, Daumen hoch

Welche zusätzlichen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es noch?

Reicht die Beratung und Unterstützung durch die sonderpädagogische Lehrkraft nicht aus, wie vor allem Schüler*innen mit einer Blindheit oder weiteren Unterstützungsbedarf in weiteren Förderschwerpunkten (wie z.B. bei einer Körperbehinderung und bei einer lernzieldifferenten Beschulung), kann eine Inklusionshilfe (über das Sozialamt) beantragt werden. Mögliche Aufgaben sind:

  • Unterstützung im Unterricht, in den Pausen, während der Hausaufgaben und auf Ausflügen
  • Adaptation von Unterrichtsmaterialien
  • enge Zusammenarbeit mit der sonderpädagogischen Lehrkraft, den unterrichtenden Lehrkräften sowie den Eltern

Schüler*innen mit Blindheit oder weiteren Beeinträchtigungen werden zusätzlich noch von einer Schulassistenz individuell begleitet, die jeden Schultag vor Ort ist und das Lernen unterstützt. Die Assistenzleistungen und die daraus resultierenden Unterstützungen sind immer speziell auf das Kind ausgerichtet, z. B. werden Unterrichtsmaterialien adaptiert oder die Orientierung im Schulgebäude wird gesichert. Unabdingbar verbunden ist damit ein genaues Einarbeiten der Schulassistenz und ein sich anschließender regelmäßiger und intensiver Austausch der Beteiligten.