Schulabschlüsse

Die Schüler*innen der LVR-Karl-Tietenberg-Schule haben die Möglichkeit, verschiedene Abschlüsse zu erwerben, die sie auf das Berufsleben oder auf den Besuch einer weiterführenden Schule vorbereiten.

Ein großes Banner hängt an einer Betonwand im Eingangsbereich der Schule. Darauf steht in bunten Buchstaben: Eine Sternzeit geht zu Ende – Klasse 10 verabschiedet sich! Das Banner ist mit zahlreichen Sternen verziert.

Mögliche Schulabschlüsse an der LVR-Karl-Tietenberg-Schule

An unserer Schule unterrichten wir Schüler*innen in der Primarstufe (Grundschule) und der Sekundarstufe I . Die Schulzeit endet mit einem der folgenden Abschlüsse:

  • Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 9)

  • Erweiterter Erster Schulabschluss (früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A)

  • Mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife, früher: Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ B)

  • Schulabschluss im Bildungsgang "Lernen" nach Klasse 10

  • Abschluss im Bildungsgang "Geistige Entwicklung"

Im Förderschwerpunkt Lernen können folgende Abschlüsse erreicht werden:

  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen

Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten die Schüler*innen am Ende der Schulbesuchszeit (elf Pflichtschuljahre) ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.

Zum Schuljahresende findet eine "Jährliche Überprüfung" des sonderpädagogischen Förderbedarfs statt, um gegebenenfalls Wechsel / Aufhebungen der Förderschwerpunkte bzw. Bildungsgänge zu beantragen.

Im Förderschwerpunkt Lernen können folgende Abschlüsse erreicht werden:

  • Erster Schulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertiger Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen

  • Abschluss des Bildungsgangs im Förderschwerpunkt Lernen (nach Klasse 10)

Im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung erhalten die Schüler*innen am Ende der Schulbesuchszeit (elf Pflichtschuljahre) ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt.